Transportbranche

Transportunternehmer sind in den Niederlanden willkommen. Behörden und Institutionen (z.B. Banken) stehen den Transporteuren freundlich gegenüber.

Eine negative Schufa-Auskunft interessiert weder die niederländischen Behörden noch die niederländischen Banken. Dies gilt auch für Unternehmer die in Deutschland einem „Gewerbeuntersagungsverbot“ unterliegen.

Niederländische Leasingfirmen kennen natürlich die Risiken die ein junges Transportunternehmen mit sich bringt. Entsprechend hoch wird die Sonderzahlung sein.

Antrag auf Erteilung einer Transportgenehmigung in den Niederlanden

Um mit einer B.V. eine niederländische Transportgenehmigung mit 1 Abschrift (für 1 LKW) zu erhalten, benötigen wir vom Geschäftsführer der B.V. ein einfaches polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 2 Monate) und einen Nachweis der B.V., durch Einzahlung auf ein Konto der B.V. dahingehend, dass die B.V. über 9000.-- € Vermögen frei verfügen kann.

Für eine EU-Transportgenehmigung mit 5 Abschriften beispielsweise müsste ein frei verfügbares Vermögen in Höhe von 9000.-- € + 4 X 5000.-- € = 29000.-- € in Geld oder Sachwerten nachgewiesen werden.

Sachwerte (z.B. Fahrzeuge) müssen der B.V. überschrieben werden um als Vermögen der B.V. anerkannt zu werden.

Weiterhin sollte der Geschäftsführer eine Unternehmereignungsprüfung abgelegt haben.

Verfügt er nicht über eine Unternehmereignungsprüfung, kann er auch einen „externen Verkehrsleiter“ einstellen. Der externe Verkehrsleiter muss für die B.V. monatlich mindestens 20 Stunden arbeiten und einen Stundenlohn i.H.v. 18,36 € = 367,20 € brutto erhalten.

Einen externen Verkehrsleiter können wir Ihnen gerne vermitteln!

Beantragung einer Gemeinschaftslizenz (EU-Transportgenehmigung)

Seit 2004 beantragen wir EU-Transportgenehmigungen nur noch in den Niederlanden!

In Deutschland ist die Beantragung einer Gemeinschaftslizenz sehr arbeitsaufwendig. Für das Antragsverfahren müssen 24 Positionen bearbeitet werden z.B. Unbedenklichkeitsbescheinigungen etc..

Das Antragsverfahren dauert bis zur Erteilung der EU-Genehmigung in der Regel oft ein halbes Jahr oder länger. Die Auflagen wie z.B. einen angemieteten Stellplatz je LKW oder die vorgeschriebene Höhe der Entlohnung für einen externen Verkehrsleiter sind überzogen und meisten aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu erfüllen.

Die steuerliche Belastung in Deutschland ist viel zu hoch!

In den Niederlanden dauert die Beantragung bis zur Erteilung der Genehmigung in der Regel nur 5 bis 21 Tage. Leider darf man mit einer EU-Genehmigung eines anderen Mitgliedstaates innerhalb Deutschland, aufgrund der Kabotageregelung, nur eingeschränkt befördern.

Die Gründung einer niederländischen B.V. nebst Beantragung einer niederländischen EU-Genehmigung macht nur Sinn, wenn man im internationalen Fernverkehr unterwegs ist.