Gründung einer englischen Limited (GmbH)
Gründungsablauf
Zur Gründung der Gesellschaft müssen Geschäftsführer(in) und der oder die zukünftigen Eigentümer der Gesellschaft nicht persönlich in England erscheinen. Als registrierte Gründungsagentin können wir die Gründung auch in Ihrem Auftrag vornehmen. Wir benötigen lediglich Ihren Personalausweis oder Reisepass in Kopie per Post oder gescannt per E-Mail (PDF). Weiterhin benötigen wir unser ausgefülltes Datenerfassungsblatt in Kopie per Post oder gescannt per E-Mail (PDF). Die Gründung der Gesellschaft und die Eintragung in das englische Handelsregister dauert nur wenige Stunden. Nach Gründung und Eintragung in das Handelsregister ist die Gesellschaft sofort geschäftsfähig!
Anschließend bereiten wir eine Bankverbindung für Ihre Gesellschaft vor. Wir können die beiden Geschäftskonten (GBP + Euro Konto) entweder treuhändisch für Sie eröffnen oder Sie besuchen uns in Folkestone, England und wir begleiten Sie zur Kontoeröffnung zur Bank. Englische Sprachkenntnisse sind nicht erforderlich!
Anschließend können Sie wieder nach Hause fahren. Die Körperschaftssteuer-nummer wird von HM Revenue & Customs (Finanzamt) normalerweise binnen 10 Werktagen erteilt. Dann beantragen wir die VAT-Number (Umsatzsteuer- und Umsatzsteueridentifikationsnummer), die Wage Tax Number (Lohnsteuernummer) und die EORI-Number (Zollnummer auf EU-Ebene).
Gerne buchen wir auch eine britische Domain für Sie.
Selbstverständlich erledigen wir die Buchhaltung, Steuererklärungen und Bilanzierungen für Sie. Darüber hinaus erstellen wir gerne auch Ihre Angebote und Ausgangsrechnungen und versenden diese via England, Deutschland oder PDF-file für Sie an Ihre Kunden.
Der Firmensitz und das Büro Ihrer Limited wären in Folkestone. In unserer Büromiete enthalten ist auch eine englische Rufnummer mit Weiterleitung an eine Rufnummer Ihrer Wahl.
Falls Sie noch Fragen haben, würden wir uns freuen wenn Sie uns aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union unter unserer unten stehenden gebührenfreien Rufnummer anrufen würden. Falls Sie uns aus anderen Staaten anrufen wollen, steht Ihnen unsere Rufnummer 0044 1303 212255 zur Verfügung.
Wir sind erreichbar von montags bis freitags 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr (MEZ) und wir sprechen selbstverständlich deutsch!
Oder schicken Sie uns Ihre Fragen einfach per E-Mail an info@bpof.uk. E-Mails beantworten wir auch gerne samstags und sonntags.

Steuern, Abgaben und Lohnnebenkosten
Körperschaftssteuer: 20 % (keine Gewerbesteuer etc.)
Abgaben: Keine
Lohnnebenkosten: Für Lohnsteuer, Arbeitslosenversicherung, Sozialver-sicherung, Rentenversicherung (Grundrente) und Krankenversicherung fallen monatlich ca. 13 % Lohnnebenkosten an für Angestellte (berechnet vom Bruttolohn). Zusätzliche Pensionen (Altersversorgung) kann man bei NEST (staatliche Rentenversicherung) oder mit kommerziellen Rentenversicherern vereinbaren.
Großbritannien
Großbritannien ist im Vergleich zum Vorjahr stabil, hat jedoch ein paar Punkte in der Gesamtbewertung verloren. Die Steuerbelastung hat zugenommen, ebenso wie die Staatsverschuldung und der Altenquotient. Darüber hinaus senkte sich die Lebenserwartung und die versicherten Gesundheitsausgaben. Die Lebensqualität hat jedoch zugenommen, was Großbritannien interessanter macht als Zuzugsland als in 2017 und 2018.
Bitte fordern Sie unseren unverbindlichen Kostenvoranschlag nebst unserem Leistungsverzeichnis an!