Körperschaftssteuer in Großbritannien nur 20 % - keine Gewerbesteuer – keine Industrie & Handelskammerabgaben – keine Berufsgenossenschaftsbeiträge!

Gründung einer englischen Limited (GmbH)

Gründungsablauf

Zur Gründung der Gesellschaft müssen Geschäftsführer(in) und der oder die zukünftigen Eigentümer der Gesellschaft nicht persönlich in England erscheinen. Als registrierte Gründungsagentin können wir die Gründung auch in Ihrem Auftrag vornehmen. Wir benötigen lediglich Ihren Personalausweis oder Reisepass in Kopie per Post oder gescannt per E-Mail (PDF). Weiterhin benötigen wir unser ausgefülltes Datenerfassungsblatt in Kopie per Post oder gescannt per E-Mail (PDF).

Die Gründung der Gesellschaft und die Eintragung in das englische Handelsregister dauert nur wenige Stunden. Nach Gründung und Eintragung in das Handelsregister ist die Gesellschaft sofort geschäftsfähig!

Dann bereiten wir eine Bankverbindung für Ihre Gesellschaft vor. Wir können die beiden Geschäftskonten (GBP + Euro Konto) entweder treuhändisch für Sie eröffnen oder Sie besuchen uns in Folkestone, England und wir begleiten Sie zur Kontoeröffnung zur Bank. Englische Sprachkenntnisse sind nicht erforderlich. Anschließend können Sie wieder nach Hause fahren.

Die Körperschaftssteuernummer wird von HM Revenue & Customs (Finanzamt) normalerweise binnen 10 Werktagen erteilt. Dann beantragen wir die VATNumber (Umsatzsteuer- und Umsatzsteueridentifikationsnummer), die Wage Tax Number (Lohnsteuernummer) und die EORI-Number (Zollnummer auf EUEbene).

Gerne buchen wir auch eine britische Domain für Sie.

Selbstverständlich erledigen wir die Buchhaltung, Steuererklärungen und Bilanzierungen für Ihre Gesellschaft. Darüber hinaus erstellen wir gerne auch Ihre Angebote und Ausgangsrechnungen und versenden diese via England, Deutschland oder PDF-file für Sie an Ihre Kunden.

Der Firmensitz und das Büro Ihrer Limited ist in Folkestone. In unserer Büromiete enthalten ist auch eine englische Rufnummer mit Weiterleitung an eine Rufnummer Ihrer Wahl.

Selbstverständlich wird Ihre Limited von unserer kompetenten englischen Gründungsagentur in das Register des Companies House zu Cardiff eingetragen.

Wohnen & Arbeiten in England

Deutsche Staatsangehörige benötigen für Besuchs- und Geschäftsreisen bis zu 6 Monaten grundsätzlich weiterhin kein Visum.

Es gibt keine Beschränkungen für die Vermietung von Immobilien an Ausländer im Vereinigten Königreich.

Grundsätzlich gibt es keinerlei gesetzliche Beschränkungen für Ausländer oder nichtansässige Personen, die eine Immobilie in England kaufen wollen.

Arbeitsvisum: Es gibt einige Firmen, die sich auf die Beantragung von Arbeits-Visa spezialisiert haben. Sie finden diese Firmen im Internet!

Ummeldung von Firmenfahrzeugen (Linkslenker) nach England sind problemlos. Fahrzeuge müssen zunächst dem englischen TÜV vorgeführt werden und wir melden sie dann bei der DVLA (Straßenverkehrsamt) an!

Bitte fordern Sie unseren unverbindlichen Kostenvoranschlag nebst unserem Leistungsverzeichnis an!


Bitte schicken Sie mir einen unverbindlichen Kostenvoranschlag zur Gründung einer*

(gewünschte Rechtsform bitte ankreuzen)

Bitte rechnen Sie 5 plus 5.

Alle mit einem (*) ausgezeichneten Felder sind Pflichtfelder.