„Neustart“

Im Jahr 2019 wurden in Deutschland 6743 Insolvenzverfahren registriert!

Es beginnt meistens mit Zahlungsunfähigkeit

Zahlungsunfähigkeit definiert sich relativ einfach: Wenn eine fällige Forderung nicht bezahlt werden kann, ist man zahlungsunfähig (insolvent)!

Zahlungsunfähigkeit muss nicht das Ende für Sie oder Ihren Betrieb bedeuten.

Holen Sie sich unseren kostenlosen Rat, bevor es zu spät ist! Je früher sie anrufen oder uns schreiben, je größer ist die Chance, dass wir Ihnen helfen können.

Auf die Zahlungsunfähigkeit folgt meistens die Insolvenz

Normalerweise ist man dann wirtschaftlicher k.o.!

Denn ist das Kind erst einmal in den Brunnen gefallen, wie man im Volksmund sagt, bedeutet eine Insolvenz in der Regel, dass Sie geschäftlich nicht mehr aktiv werden können. Niemand wird Ihnen einen Kredit gewähren. Ihre Kreditkarten werden eingezogen und oft werden Ihre Bankkonten gekündigt. Geschäftsfreunde wollen nichts mehr mit Ihnen zu tun haben. Immobilien, Fahrzeuge und Maschinen sowie Lagerbestände werden Ihnen weggenommen – der Betrieb ist am Ende und Sie spätestens dann ebenfalls!

Es gibt aber auch ein Leben während oder nach der Insolvenz. Holen Sie sich unseren kostenlosen Rat ein, bevor es zu spät ist! Je früher sie anrufen oder uns schreiben, je größer ist die Chance, dass wir Ihnen helfen können.

In einigen Fällen ist dringend eine schnelle Restschuldbefreiung erforderlich

Im Ausland geht's schneller!

Zum Beispiel in Großbritannien binnen 8 Monaten. Vorab zwei Grundbedingungen:

  1. Sie müssen bereit sein, Ihren Wohnsitz nach Großbritannien zu verlegen und
  2. Sie müssen in der Lage sein, einen größeren Betrag zur Deckung der Kosten der Insolvenzabwicklung vorab beizubringen.

BPO empfiehlt Ihnen, falls Sie diese Bedingungen erfüllen können, unsere kostenlose Beratung rechtzeitig in Anspruch zu nehmen, wobei wir Sie jedoch zu diesem Themenbereich aus Gründen der Diskretion und zu Ihrem Schutz nur in einem persönlichen Gespräch in einer unserer Geschäftsstellen in Kerkrade (NL), Folkestone (UK) oder Blessington (IRL) informieren möchten! Holen Sie sich unseren kostenlosen Rat ein, bevor es zu spät ist! Je früher sie anrufen oder uns schreiben, je größer ist die Chance, dass wir Ihnen helfen können.

BPO-Mitarbeiter sind seit mehr als 18 Jahren als Unternehmensberater in Europa tätig! Daher konnten wir umfangreiche Erfahrungen im Bereich der „Firmeninsolvenzen und der privaten Verbraucherinsolvenzen sowie der verschiedenen Möglichkeiten der Restschuldbefreiung in Europa“ machen, welche wir nun an unsere Kunden gerne weitergeben.

Die nächste Generation steht bei BPO für Sie bereit!

Unser Junior hat mittlerweile seine Zulassung als Rechtsanwalt erhalten.

ABSOLUTE DISKRETION IST SELBSTVERSTÄNDLICH!