Vorteile einer englischen Limited nach dem Brexit
Nach dem Brexit ist Großbritannien ein „Drittland“ mit „Umsatzsteueridentifikationsnummern“
Faktisch ist Großbritannien seit 1. Januar 2021 aus EU-Sicht ein „Drittland“. Für Händler rücken in diesem Zusammenhang zwei wesentliche Themen in den Fokus: Zollbestimmungen sowie steuerliche Aspekte, also insbesondere die Umsatzsteuer.
Über das Portal des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) ist eine Verifizierung der britischen USt-IdNr. nicht mehr möglich, sondern nur für die in der EU registrierten Unternehmen. Eine Bestätigung der britischen „VAT ID“ ist auf der Internetseite der britischen Finanzbehörde (HMRC) möglich.
Weitere interessante Informationen zum Thema Drittland Grrßbritannien & Umsatzsteueridentifikationsnummer erfolgen in Kürze auf dieser Seite!